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   BVerwG, 17.11.2015 - 4 B 35.15   

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https://dejure.org/2015,40574
BVerwG, 17.11.2015 - 4 B 35.15 (https://dejure.org/2015,40574)
BVerwG, Entscheidung vom 17.11.2015 - 4 B 35.15 (https://dejure.org/2015,40574)
BVerwG, Entscheidung vom 17. November 2015 - 4 B 35.15 (https://dejure.org/2015,40574)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 31 Abs 2 BauGB, § 7a BImSchV 26, § 91 Abs 1 VwGO, § 91 Abs 3 VwGO
    Nachbarbeteiligung; Reduktion des Befreiungsermessens auf null

  • Wolters Kluwer

    Gerichtliche Berechtigung zur Verpflichtung der Erteilung einer Baugenehmigung bei noch nicht durchgeführtem Nachbarbeteiligungsverfahren

  • rewis.io

    Nachbarbeteiligung; Reduktion des Befreiungsermessens auf null

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 31 Abs. 2; LBO BW § 55 Abs. 1
    Gerichtliche Berechtigung zur Verpflichtung der Erteilung einer Baugenehmigung bei noch nicht durchgeführtem Nachbarbeteiligungsverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZfBR 2016, 156
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 28.11.2005 - 4 B 66.05

    Windenergieanlage; Außenbereich; öffentlicher Belang; in Aufstellung befindliches

    Auszug aus BVerwG, 17.11.2015 - 4 B 35.15
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts scheidet die Zulassung der Revision aus, wenn die Vorinstanz eine Tatsache nicht festgestellt hat, die für die Entscheidung der angesprochenen Rechtsfrage erheblich sein würde, sondern lediglich die Möglichkeit besteht, dass die Rechtsfrage nach Zurückverweisung der Sache aufgrund weiterer Sachaufklärung entscheidungserheblich werden könnte (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 28. Dezember 1998 - 9 B 197.98 - juris Rn. 6 und vom 28. November 2005 - 4 B 66.05 - ZfBR 2006, 159).
  • BVerwG, 05.10.1990 - 7 C 55.89

    Immissionsschutzrechliches Genehmigungsverfahren - Schutz Dritter im

    Auszug aus BVerwG, 17.11.2015 - 4 B 35.15
    An sie knüpft § 113 Abs. 5 VwGO an, ohne sie jedoch zu verändern (BVerwG, Urteil vom 5. Oktober 1990 - 7 C 55 und 56.89 - BVerwGE 85, 368 ).
  • BVerwG, 14.05.1999 - 4 B 21.99
    Auszug aus BVerwG, 17.11.2015 - 4 B 35.15
    Der geltend gemachte Verfahrensfehler kann aus diesem Grunde auch kein selbständiger Beschwerdegrund im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO sein (BVerwG, Beschluss vom 14. Mai 1999 - 4 B 21.99 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 3 VwGO Nr. 20 S. 2).
  • BVerwG, 28.12.1998 - 9 B 197.98
    Auszug aus BVerwG, 17.11.2015 - 4 B 35.15
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts scheidet die Zulassung der Revision aus, wenn die Vorinstanz eine Tatsache nicht festgestellt hat, die für die Entscheidung der angesprochenen Rechtsfrage erheblich sein würde, sondern lediglich die Möglichkeit besteht, dass die Rechtsfrage nach Zurückverweisung der Sache aufgrund weiterer Sachaufklärung entscheidungserheblich werden könnte (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 28. Dezember 1998 - 9 B 197.98 - juris Rn. 6 und vom 28. November 2005 - 4 B 66.05 - ZfBR 2006, 159).
  • OVG Bremen, 13.12.2022 - 1 LC 64/22

    Anspruch auf Einschreiten der Straßenverkehrsbehörde gegen aufgesetztes

    Spruchreife bedeutet, dass das Gericht zu einer abschließenden Entscheidung über den Erlass des Verwaltungsakts in der Lage ist (BVerwG, Beschl. v. 17.11.2015 - 4 B 35.15, juris Rn. 4).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.04.2020 - 2 S 1463/19

    Anfechtung der Entscheidung über die Unzulässigkeit einer Klageerweiterung;

    Hintergrund der Regelungen in § 268 ZPO und § 91 Abs. 3 VwGO ist, dass aus Gründen der Prozessökonomie über die Entscheidung des Ausgangsgerichts, ob von einer Klageänderung auszugehen ist und - bejahendenfalls - dass diese zulässig ist, kein gesonderter Rechtsstreit geführt werden soll (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17.11.2015 - 4 B 35.15 - juris Rn. 9; Beschluss vom 14.05.1999 - 4 B 21.99 - juris Rn. 9; zu § 268 ZPO: Becker-Eberhard in Münchener Kommentar zur ZPO, 5. Aufl., § 268 Rn. 1).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.01.2017 - 2 A 917/15

    Verpflichtungsbegehren auf Erteilung eines bauplanungsrechtlichen Vorbescheides;

    vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 17. November 2015 - 4 B 35.15 -, juris Rn. 9, und vom 14. Mai 1999 - 4 B 21.99 -, NVwZ-RR 200, 260 = juris Rn. 4.
  • VG Bayreuth, 02.11.2023 - B 8 K 22.351

    Programm zur Unterstützung vom Starkregen und Hochwasser im Juli 2021 betroffener

    Die sog. Bescheidungsklage wird dann relevant, wenn das Gericht nach den materiell-rechtlichen Vorschriften nicht zu einer abschließenden Entscheidung über den Erlass des Verwaltungsakts in der Lage ist (vgl. BVerwG, B.v. 17.11.2015 - 4 B 35.15 - ZfBR 2016, 156/157 Tz. 4).
  • VG Bayreuth, 31.07.2023 - B 8 K 21.1306

    Auslegung des Klageantrags einer Vornahmeklage als hilfsweise Bescheidungsklage,

    Die sog. Verbescheidungsklage wird dann relevant, wenn das Gericht nach den materiell-rechtlichen Vorschriften nicht zu einer abschließenden Entscheidung über den Erlass des Verwaltungsakts in der Lage ist (vgl. BVerwG, B.v. 17.11.2015 - 4 B 35.15 - ZfBR 2016, 156/157 Tz. 4).
  • BVerwG, 06.04.2020 - 4 B 43.19

    Streit um die Verteilung von Starts und Landungen auf den Start- und Landebahnen

    Dabei bedarf keiner Entscheidung, ob die fehlerhafte Annahme einer Klageänderung ungeachtet des § 91 Abs. 3 VwGO als alleiniger Zulassungsgrund geltend gemacht werden kann (für die Sachdienlichkeit offenlassend BVerwG, Beschluss vom 19. Juni 2010 - 6 B 12.10 - juris Rn. 22; bejahend Wolff, in: Posser/Wolff, BeckOK VwGO, Stand Januar 2020, § 91 Rn. 31; Rennert, in: Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 91 Rn. 34; verneinend Ortloff/Riese, in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand Juli 2019, § 91 Rn. 77; für die Verneinung einer Klageänderung vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. November 2015 - 4 B 35.15 - juris Rn. 9).
  • VG Magdeburg, 08.03.2017 - 8 A 411/16

    Besoldung; Stufenfestsetzung

    Dies ergibt sich bereits aus der Gesetzessystematik, die zwischen der gebundenen Entscheidung über die Anerkennung gleichwertiger hauptberuflicher Tätigkeiten nach § 24 Abs. 1 LBesG LSA und der Ermessenentscheidung über die Anerkennung förderlicher hauptberuflicher Zeiten nach § 24 Abs. 2 LBesG LSA unterscheidet (vgl. zur gleichlautenden Regelung im Land Berlin: OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14.12.2015, OVG 4 B 35.15; juris).
  • VG München, 18.09.2019 - M 9 K 18.4318

    Erfolglose Nachbarklage gegen eine Baugenehmigung unter Befreiung von einer

    Das Bundesverwaltungsgericht hat weiter unmissverständlich festgestellt, dass im Rahmen des § 31 Abs. 2 BauGB beachtliche nachbarliche Rechtspositionen von vorn herein nur solche materieller Natur sind (BVerwG, B.v. 17.11.2015 - 4 B 35.15 - ZfBR 2016, 156; BeckOK BauGB, Stand: 45. Ed. 1.5.2019, § 31 Rn. 68a).
  • VG Bayreuth, 31.07.2023 - B 8 K 22.476

    Gleichbehandlung im Rahmen des Förderkonzeptes bei Überbrückungshilfe,

    Die sog. Bescheidungsklage wird dann relevant, wenn das Gericht nach den materiell-rechtlichen Vorschriften nicht zu einer abschließenden Entscheidung über den Erlass des Verwaltungsakts in der Lage ist (vgl. BVerwG, B.v. 17.11.2015 - 4 B 35.15 - ZfBR 2016, 156/157 Tz. 4).
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